Die folgenden Unterbringungsm?glichkeiten stehen zur Auswahl.

Unterbringung bei einer Gastfamilie

Sch¨¹ler(innen) im Alter von mindestens 12 Jahren k?nnen bei einer freundlichen s¨¹daustralischen Gastfamilie wohnen, die ihnen zur Verf¨¹gung gestellt wird.

Unsere Gastfamilien werden sorgf?ltig ausgew?hlt und zur Beherbergung unserer internationalen Sch¨¹ler(innen) akkreditiert.? Wir f¨¹hren Gespr?che mit der Familie in ihrem Zuhause durch, um das h?usliche Umfeld sowie die Einrichtungen kennen zu lernen und die Interessen und den Lebensstil der Familie verstehen zu lernen.? Dies hilft uns dabei, die Familien und Sch¨¹ler(innen) einander zuzuordnen, die am besten zusammen passen.

Um Ihre Sicherheit und Ihr Wohlergehen sicherzustellen, muss jedes Mitglied Ihrer Gastfamilie, das ?lter als 18 Jahre ist, ein Working With Children Check (WWCC, polizeiliches F¨¹hrungszeugnis) ablegen.

Die Gastfamilie stellt zur Verf¨¹gung:

  • ein m?bliertes Schlafzimmer
  • t?gliche Mahlzeiten (Fr¨¹hst¨¹ck, Mittagessen und Abendessen)
  • Zugang zu Haushaltseinrichtungen
  • Hilfe beim Schulweg nach der Ankunft
  • Hilfe bei der Nutzung ?ffentlicher Verkehrsmittel
  • Hilfe bei der Einrichtung eines Bankkontos (falls erforderlich)

Selbst gew?hlte Unterbringung

Sch¨¹ler(innen) k?nnen auch bei Verwandten oder Bekannten wohnen.

Wohnen bei Verwandten

Sch¨¹ler(innen) k?nnen bei Verwandten wohnen, die von der australischen Department of Home Affairs (DHA, Visums- und Einwanderungsangelegenheiten) genehmigt sind.? Als Verwandte gelten Eltern, Stiefeltern, Geschwister, Stiefgeschwister, Grosseltern, Stiefgrosseltern, Tanten, Stieftanten, Onkel und Stiefonkel.

Wohnen bei Bekannten

Bekannte m¨¹ssen mindestens 25 Jahre alt sein und werden als nominierte Gastfamilie akkreditiert.